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Aktuelle Informationen

Liebe Wespen,

 

wir haben Euch im Newsletter am 2. Dezember darüber informiert, dass wir aufgrund von Problemen u. a. in der Nahrungsmittellagerung die Küche in unserer Vereinsgastronomie 19elf für einige Tage schließen müssen. Die technischen Probleme konnten wir mittlerweile beheben, sie haben allerdings in der Aufarbeitung dazu geführt, dass wir personelle Konsequenzen gezogen haben und unser 19elf-Team in den kommenden Wochen neu ausrichten und aufstellen werden.

 

Trotzdem werden alle reservierten Gänseessen und Mannschaftstreffen vor Weihnachten nach jetzigem Stand stattfinden können und vom verbliebenen Team sowie externer Unterstützung in Organisation und Küche mit vollem Einsatz betreut. Lukas Hagen wird alle Mitglieder, die Essen reserviert haben, in den kommenden Tagen kontaktieren und Euch bitten, die Buchungen verbindlich zu bestätigen. Darüber hinaus werden wir in den kommenden Wochen nur die Bar mit dem gewohnten Getränkeangebot geöffnet halten sowie Snacks anbieten. Vorstand und Geschäftsführung arbeiten mit Hochdruck daran, die personellen Strukturen für ein für uns alle erfreuliches und erfolgreiches neues Jahr im 19elf zu schaffen.

 

Liebe Wespen, unabhängig von der Frage eines Pächters oder des Eigenbetriebs befinden wir uns seit Pandemiebeginn in einer sich stetig verschärfenden, äußerst schwierigen Gesamtsituation für gastronomische Betriebe. Lasst uns in den kommenden Wochen alle unseren Verein und unsere Gastronomie mit ein wenig Geduld unterstützen und nach dem Motto „heute bleibt die Gerüchteküche kalt“ verfahren. Wir werden Euch bald über die nächsten Schritte und die Zukunft unserer Vereinsgastronomie informieren. 

 

Euer Vorstand

 

 

3G-Regelung beim Sport im Freien

Liebe Wespen,

heute tritt die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, mit folgenden für uns als Verein relevanten Änderungen:

  • Sport und nicht professioneller sportlicher Wettkampfbetrieb im Freien ist bei Unterschreitung des Mindestabstands nur unter der 3G-Bedingung, allein oder mit dem engsten Angehörigenkreis zulässig. Kontaktfreier Sport im Freien, bei dem der Mindestabstand gewährleistet ist, bleibt ohne Auflagen zulässig.
  • Testpflicht im Sportbereich für Bundes- und Landeskaderathleten/-athletinnen

 

Dies bedeutet konkret:

  • Bei sämtlichen von uns angebotenen Sportmöglichkeiten im Freien (Hockey, Tennis-Doppel, Gruppentrainings) mit Ausnahme des Tennis-Einzel gilt ab sofort die 3G-Regelung. 3G-Regelung bedeutet, dass alle beteiligten Personen mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren sowie minderjährigen, regelmäßig getesteten Schülern
  • vollständig geimpft oder
  • genesen oder
  • negativ getestet (Schnelltest < 24 h oder PCR-Test<48 h oder Selbsttest unter Aufsicht) sein müssen.
  • Ab sofort besteht auch für Bundes- und Landeskaderathleten in Sporthallen eine Testpflicht, ausgenommen sind minderjährige, regelmäßig getestete Schüler.
  • Der dokumentierte Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person, der bereits als Testoption für das Tennis-Doppel genutzt wird, kann auch bei allen anderen Sporttätigkeiten wie Erwachsenenhockey eingesetzt werden.

 

Wir werden unsere Sonderregeln, die Sie hier finden, entsprechend anpassen. Die oben beschriebenen geänderten Vorgaben müssen bitte ab sofort strikt eingehalten werden.

 

Mit sportlichen Grüßen

Bernd Rannoch