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Geänderte Sonderregeln und Verschiebung der Mitgliederversammlung

Liebe Wespen,

 

der Senat hat die Zweite Änderungsverordnung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  beschlossen. Diese tritt am 15.01.2022 mit folgenden für uns als Verein relevanten Änderungen in Kraft: 

  • In der Gastronomie gilt die 2G plus-Regel. Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit tagesaktuellem, negativen Testergebnis (Schnelltest < 24h oder PCR-Test < 48 h, kein Selbsttest) oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich. In sämtlichen Räumen des 19elf besteht weiterhin die Maskenpflicht, außer am festen Platz.
  • Die Boosterimpfung kann die Testpflicht beim Zuschauen in gedeckten Sportanlagen mit durch einer Tribüne getrenntem Zuschauer- und Sportlerbereich ersetzen. Dies gilt in unserem Fall für die Halle am Rohrgarten.
  • Die Boosterimpfung hat laut Schreiben des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf keine Auswirkung auf die Testsituation beim Sport – die Testpflicht beim Hallenhockey und beim Tennisdoppel und -gruppentraining bleibt daher bestehen.

 

Eine Person, die mit einer Johnson & Johnson Impfung und zusätzlich einmalig mit einem mRNA-Impfstoff geimpft wurde, gilt als grundimmunisiert und nicht als geboostert.

 

Unserer Sonderregeln werden entsprechend angepasst und sind bitte weiterhin strikt einzuhalten.

 

 

Mitgliederversammlung 2022:

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, die für Ende Februar geplante Mitgliederversammlung auf einen späteren Termin zu verlegen. Wir werden selbstverständlich rechtzeitig über den dann angedachten Termin informieren und fristgerecht einladen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Bernd Rannoch