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Vorstandsinformationen

Liebe Wespen,

 

wir hoffen, Ihr habt schöne und besinnliche Weihnachtsfeiertage verbracht. 

 

Gleichzeitig dürfen wir auf diesem Weg die Durchführung der Jahreshauptversammlung 2025 für den 24. Februar 2025 ankündigen. Die Versammlung wird nach gegenwärtigem Planungsstand in der JFK durchgeführt - und natürlich erfolgt gesondert wie immer eine form- und fristgemäße Einladung zu der Versammlung. Mit der Einladung werden wir zu einigen besonders relevanten Tagesordnungspunkten auch entsprechend vorbereitende und erläuternde Unterlagen versenden - insbesondere im Hinblick auf die Frage der Mitgliedsbeiträge, die Frage der möglichen Umlagen für Investitionen. Selbstverständlich müssen die Unterlagen aber auch erst einmal erstellt werden - was angesichts unserer ja sinnvollerweise kurzen Fristen gerade auch für den Jahresabschluss gilt, der erst erstellt und dann durch die Buchprüfer geprüft werden muss.

 

In der Jahreshauptversammlung werden neben den „gewöhnlichen und jedes Jahr behandelten“ Tagesordnungspunkten auch Neuwahlen zum Aufsichtsrat, zum Beirat und für die Buchprüfer erfolgen. Deswegen auf diesem Weg einmal die Erinnerung an alle Mitglieder zu den diesbezüglichen Satzungsregelungen:

 

1. Aufsichtsrat 

Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Kontrolle des Vorstands - die entsprechenden Regelungen der Kontrollausübung sind in der Satzung verankert. Wir dürfen Euch nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir einer der wenigen Vereine in Deutschland sind, die sich diese Kontrollstruktur selbst gegeben haben - um dem steigenden Volumen der Geschäftstätigkeit durch entsprechende unterjährig kontrollierende, professionelle Gremienstrukturen nachzukommen. Umso wichtiger ist, dass wir als Verein diese Möglichkeiten auch weiterhin nutzen: 

 

Der Aufsichtsrat besteht aus drei stimmberechtigten und volljährigen Mitgliedern, die dem Verein seit mindestens fünf Jahren angehören und weder Buchprüfer noch Vorstands- oder Beiratsmitglieder sind. Der Aufsichtsrat wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen Qualifikationen zur rechtlichen und kaufmännischen Kontrolle des Vorstands haben und die Sportsparten des Vereins repräsentieren. Die Aufsichtsratsmitglieder, der Aufsichtsratsvorsitzende und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende werden durch persönliche Wahl gewählt.

 

Kandidaten für den Aufsichtsrat sind verpflichtet, ihre Kandidatur spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung, in der die Wahl stattfindet, gegenüber dem Vorstand zu erklären, diese mit 10 Unterstützerunterschriften von Mitgliedern des Vereins zu unterlegen und darzulegen, weshalb sie die Qualifikation zur rechtlichen und kaufmännischen Kontrolle des Vorstands haben. Eine Ausnahme hiervon ist nur mit gemeinsamer Zustimmung durch Vorstand und Beirat möglich.

 

Wir bitten insofern alle Interessenten und Kandidaten, diesen Regeln folgend, sich entsprechend fristgerecht zu erklären, um eine unseren Regelungen entsprechende ordnungsgemäße Wahl zu ermöglichen. 

 

2. Beirat 

Aufgabe des Beirats ist die Beratung des Vorstands - auch hier sind die entsprechenden Regelungen zur Ausübung der Beratungstätigkeit in unserer Satzung verankert. 

 

Der Beirat besteht aus mindestens 7, höchstens 11 Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung wählt den Beirat auf die Dauer von zwei Jahren. Der Beiratsratsvorsitzende und der stellvertretende Beiratsvorsitzende werden durch die Mitgliederversammlung in persönlicher Wahl gewählt.

 

Weitere formale Bedingungen im Falle einer Kandidatur für den Beirat bestehen nicht – gleichwohl wir selbstverständlich auch hier um entsprechende vorherige Information bitten, wenn dies möglich ist. 

 

3. Buchprüfer

Die Buchprüfer prüfen einmal im Jahr die Tätigkeit des Vorstands in Finanzangelegenheiten und die Rechnungslegung. Sie haben über ihre Prüfungsergebnisse und den Jahresabschluss Bericht in der Mitgliederversammlung zu erstatten und gegebenenfalls die Entlastung des Vorstands zu beantragen.

 

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Buchprüfer. Die Buchprüfer sollen Kenntnisse im Rechnungswesen haben. Die Prüfer haben jederzeit das Recht zur Einsichtnahme in sämtliche Buchhaltungsunterlagen.

 

Weitere formale Bedingungen im Falle einer Kandidatur für den Buchprüfer bestehen nicht - gleichwohl wir selbstverständlich auch hier um entsprechende vorherige Information bitten, wenn dies möglich ist. 

 

Wir wünschen Euch und Euren Familien einen guten Rutsch in ein vor allem gesundes und Euren Vorstellungen entsprechendes Jahr 2025. 

 

Bis bald und mit herzlichen Grüßen

 

Euer Vorstand